Berufliche Tätigkeit – Johannes Michael Beglinger


Kurzüberblick

• 11/1986–12/1992: Gerichtsschreiber, Kantonsgericht Zug

• 01/1993–11/2014: Vollamtlicher Kantonsrichter, Kantonsgericht Zug

• 08/2014–11/2014: Übergangsphase (Stellenantritt Verwaltung; Rücktritt per 15.11.2014)

• 08/2014–12/2015: Generalsekretariat Direktion des Innern (Jurist in selbständiger Stellung)

• 01/2016–12/2018: Rechtsdienst Baudirektion (Jurist in selbständiger Stellung)

• 12/2018: Pensionierung


Die berufliche Laufbahn von Johannes Michael Beglinger ist durch eine über drei Jahrzehnte dauernde Tätigkeit im öffentlichen Dienst des Kantons Zug geprägt. Die amtliche Gesamtwürdigung des Regierungsrats des Kantons Zug (2018) bestätigt die Kontinuität der Tätigkeit in Rechtsprechung und Verwaltung (vgl. „Dokumente“).


Detailliert: Richterliche Tätigkeit (1986–2014) | Verwaltungstätigkeit (2014–2018) | Chronologie


Kantonsgericht Zug (1986–2014)

Johannes Michael Beglinger trat im November 1986 als Gerichtsschreiber in die Dienste des Kantonsgerichts Zug ein. Ab 1. Januar 1993 war er als vollamtlicher Kantonsrichter am Kantonsgericht Zug tätig. Er wirkte in verschiedenen Spruchkörpern und bearbeitete ein breites Spektrum zivilrechtlicher Verfahren.


Im Jahr 2011 wurde Johannes Michael Beglinger in stiller Wahl bis Ende 2018 als Mitglied des Kantonsgerichts bestätigt. Von 2004 bis 2012 amtete er als vom Plenum gewählter Vizepräsident des Kantonsgerichts (vgl. die entsprechenden Rechenschaftsberichte des Obergerichts). 


Die richterliche Tätigkeit war geprägt durch fachliche Spezialisierung, sorgfältige Entscheidredaktion und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Parteien und dem gesetzlichen Auftrag.


Organisatorischer Übergang in die Verwaltung des Kantons Zug

Im Jahr 2014 wurde die Tätigkeit organisatorisch so geordnet, dass ein Übergang in eine spezialisierte juristische Funktion innerhalb der kantonalen Verwaltung möglich wurde. Der Stellenantritt in der Verwaltung erfolgte Anfang August 2014; der Rücktritt als Kantonsrichter per 15. November 2014.


Die neue Tätigkeit war als spezialisierte juristische Funktion innerhalb der Verwaltung ausgestaltet („Jurist mit besonderen Aufgaben in besonderer Stellung“). Im Übrigen wurden die bisherigen Anstellungsbedingungen gemäss den einschlägigen Vereinbarungen bis Ende 2018 fortgeführt.


Verwaltung des Kantons Zug (2014–2018)

Bis zur Pensionierung Ende 2018 war Johannes Michael Beglinger ab August 2014 im Generalsekretariat der Direktion des Innern tätig, ab Januar 2016 im Rechtsdienst der Baudirektion. Die Funktionen umfassten spezialisierte juristische Aufgaben mit institutioneller Verantwortung und knüpften an die langjährige Erfahrung im öffentlichen Dienst an.


Abschliessende Würdigung

Mit Schreiben vom 28. August 2018 würdigte der Regierungsrat des Kantons Zug – in Absprache mit dem Obergericht des Kantons Zug – die Tätigkeit von Johannes Michael Beglinger ausdrücklich. Während der gesamten Anstellungsdauer wurden seine Arbeitsleistungen sehr gut beurteilt. Hervorgehoben wurden insbesondere die fundierten juristischen Kenntnisse, die sehr speditive Arbeitsweise sowie die Bereitschaft, sich stets in neue und anspruchsvolle Aufgabenbereiche einzuarbeiten.


Die Würdigung bezieht sich ausdrücklich auf die gesamte Tätigkeit im Dienst des Kantons Zug, einschliesslich der richterlichen Tätigkeit und der anschliessenden Funktionen in der kantonalen Verwaltung (vgl. „Dokumente“).