Ab August 2014 war Johannes Michael Beglinger in spezialisierten juristischen Funktionen innerhalb der kantonalen Verwaltung tätig.
Bei der Direktion des Innern lag der Schwerpunkt auf der selbständigen Bearbeitung verwaltungsrechtlicher Aufgaben. Dazu gehörten das Führen von Beschwerdeverfahren, die Ausarbeitung und Vorbereitung von Geschäften zuhanden des Regierungsrats des Kantons Zug bzw. der Direktionsvorsteherin/des Direktionsvorstehers sowie rechtliche Abklärungen und Gutachten aus dem Geschäftsbereich der Direktion. Hinzu kamen die juristische Begleitung von Gesetzgebungsprojekten, die Ausarbeitung von Direktions- und Regierungsratsentscheidungen, die Unterstützung des Generalsekretärs bei Aufsichtsthemen, einschliesslich der Aufsicht über die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), sowie allgemeine Rechtsberatung für die Ämter der Direktion.
Johannes Michael Beglinger erledigte die Aufgaben sehr selbständig, systematisch, sorgfältig und ausgesprochen speditiv. Hervorgehoben werden in einem Zeugnis zudem die rasche Einarbeitung in neue Rechtsbereiche und Dossiers sowie die Bereitschaft, anspruchsvolle Zusatzaufgaben zu übernehmen.
In der Baudirektion standen Rechtsmittel- und Bewilligungsverfahren im Vordergrund. In dieser Funktion führte Johannes Michael Beglinger insbesondere Einsprache- und Beschwerdeverfahren selbständig und erarbeitete die dazugehörigen Entscheide. Im Zusammenhang mit dem Grossprojekt Umfahrung Cham–Hünenberg verantwortete er die Führung von 124 Einspracheverfahren, verfasste die Einspracheentscheide und redigierte auch die Baubewilligung samt Nebenbewilligungen mit. Parallel dazu bearbeitete er Verwaltungsbeschwerdeverfahren und verfasste zahlreiche Beschwerdeentscheide.
Die amtliche Würdigung betont die sehr rasche Einarbeitung in das Planungs- und Baurecht, die effiziente und eigenständige Fallführung sowie eine sehr speditive Arbeitsweise. Hervorgehoben wird insbesondere auch seine sehr qualifizierte Arbeit.
Zur öffentlichen Deutung vgl. Einordnung (2011–2018).