Tätigkeitswechsel 2014 – institutionelle Einordnung


Diese Seite ordnet den im Jahr 2014 erfolgten Tätigkeitswechsel von Dr. Johannes Michael Beglinger von der Rechtsprechung in eine spezialisierte juristische Funktion in der Verwaltung des Kantons Zug institutionell ein. Die Darstellung stützt sich auf öffentlich zugängliche bzw. zur Publikation bestimmte Unterlagen; nicht öffentliche Akten werden nicht verwendet. Sie ersetzt keine vollständige Chronologie, sondern erläutert eine institutionelle Lesart des damaligen Tätigkeitswechsels.


Kollegialgerichte und institutionelle Funktionsfähigkeit


Kollegialgerichte beruhen auf formeller Gleichrangigkeit ihrer Mitglieder, auf richterlicher Unabhängigkeit sowie auf einer tragfähigen Zusammenarbeit im Rahmen der gerichtlichen Selbstverwaltung. Diese Struktur setzt voraus, dass Belastungen der Zusammenarbeit in klar geregelten, abgestuften Verfahren bearbeitet werden, um die sachgerechte Erfüllung des gesetzlichen Auftrags sicherzustellen.


In der Praxis werden nachhaltige Störungen der Zusammenarbeit typischerweise mit internen, abgestuften Instrumenten bearbeitet (z.B. Schlichtung, Moderation oder andere Formen der strukturierten Konfliktbearbeitung). Wo solche Instrumente nicht (mehr) hinreichend greifen, können organisatorische Lösungen angezeigt sein, die der institutionellen Funktionssicherung dienen.


Institutioneller Kontext des Jahres 2014


Im ersten Halbjahr 2014 zeigte sich, dass die Zusammenarbeit in der damaligen Konstellation nicht mehr hinreichend stabil in einen dauerhaft tragfähigen Arbeitsmodus überführt werden konnte. Vor diesem Hintergrund wurden organisatorische Lösungen geprüft, die sowohl die institutionelle Auftragserfüllung als auch die Kontinuität des öffentlichen Dienstes sicherstellen konnten.


Der Wechsel von Dr. Beglinger in eine spezialisierte juristische Funktion innerhalb der kantonalen Verwaltung stellte in diesem Zusammenhang eine sachgerechte organisatorische Lösung dar. Er ermöglichte die Weiterverwendung juristischer Fachkompetenz in einem anderen institutionellen Rahmen und trug zugleich zur ordnungsgemässen Aufgabenwahrnehmung des Kantons bei.


Zur Darstellung der Administrativuntersuchung in den publizierten Rechenschaftsberichten des Obergerichts des Kantons Zug findet sich eine gesonderte dokumentarische Einordnung.


Kontinuität der beruflichen Tätigkeit


Die anschliessende Tätigkeit von Dr. Beglinger in der kantonalen Verwaltung bis zu seiner Pensionierung Ende 2018 dokumentiert die Kontinuität seiner juristischen Arbeit im öffentlichen Dienst. Die späteren amtlichen Beurteilungen bestätigen eine sehr qualifizierte und engagierte Leistung auch in dieser Phase (vgl. auch die Seite Einordnung der öffentlichen Deutung).


Der Tätigkeitswechsel 2014 war Element einer organisatorischen Lösung und ist nicht als individuelle Bewertung der Person zu lesen.


Publiziert werden ausschliesslich Unterlagen, die für eine Veröffentlichung bestimmt und geeignet sind.