Von November 1986 bis Ende 1992 war ich am Kanton Zug als Gerichtsschreiber tätig. Ab 1993 wirkte ich als ordentlicher Kantonsrichter.
Als Gerichtsschreiber umfasste meine Tätigkeit die verfahrensbezogene juristische Arbeit im Hintergrund des Spruchkörpers: Aufarbeitung des Sachverhalts und der Akten, rechtliche Abklärungen, Vorbereitung der Beratung sowie die Redaktion von Entscheidentwürfen und Beschluss-/Urteilstexten nach den Vorgaben des Spruchkörpers. Der Schwerpunkt lag auf präziser Subsumtion, sprachlich klarer Entscheidredaktion und effizienter Verfahrensunterstützung.
Als Kantonsrichter umfasste meine richterliche Tätigkeit die Leitung und Beurteilung zivilrechtlicher Verfahren sowie die Abfassung begründeter Entscheide. Im Vordergrund standen sorgfältige Sachverhaltsfeststellung, präzise Subsumtion sowie eine speditive, sprachlich klare Entscheidredaktion. Fachliche Schwerpunkte lagen – je nach Zuständigkeit – insbesondere im Arbeitsrecht, Haftpflichtrecht, Handelsrecht, Wettbewerbsrecht, Immaterialgüterrecht sowie im Persönlichkeitsschutz. Neben der Spruchtätigkeit umfassten die Funktionen auch Aufgaben der Selbstverwaltung, Koordination und Qualitätssicherung.
Eine Auswahl eigener Fachbeiträge ist unter „Publikationen“ dokumentiert; amtliche Bestätigungen und Beurteilungen finden sich – soweit publizierbar – unter „Dokumente“.