Suspendierung am Kantonsgericht Zug (2013) – sachliche Einordnung


Kurzfassung


Die Ende Mai 2013 im Zusammenhang mit innergerichtlichen Konflikten am Kantonsgericht Zug erfolgte Suspendierung wurde durch die Justizverwaltungsabteilung des Obergerichts Zug als vorsorgliche Massnahme im Hinblick auf die Durchführung einer Administrativuntersuchung angeordnet.


Die nachfolgende Administrativuntersuchung wurde im im November 2014 mit Abschreibungsentscheid abgeschlossen, ohne Feststellung einer Amtspflichtverletzung und ohne Folgemassnahmen.


Ausgangslage und Begriff „Suspendierung“



Chronologischer Ablauf



Administrativuntersuchung und rechtliche Einordnung



Institutionelle Lösung und weitere Tätigkeit



Einordnung der öffentlichen Wahrnehmung



Zusammenfassung


Die Suspendierung am Kantonsgericht Zug im Jahr 2013 ist im Kontext eines innergerichtlichen Konflikts zu sehen.


Massgeblich ist die spätere Klärung des Sachverhalts:

Das Verfahren wurde im November 2014 mit Abschreibungsentscheid ohne Feststellung einer Amtspflichtverletzung und ohne Folgemassnahmen abgeschlossen.


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