Wurde am Kantonsgericht Zug eine Amtspflichtverletzung festgestellt?

Nein. Der formelle Verfahrensabschluss vom 26. November 2014 enthält keine Feststellung einer Amtspflichtverletzung und keine disziplinarischen oder sonstigen Folgemassnahmen.

Ausgangspunkt war eine Administrativuntersuchung im Zusammenhang mit einem innergerichtlichen Konflikt. Für die rechtliche Beurteilung ist ausschliesslich der formelle Abschluss massgeblich.


Zur vollständigen Darstellung:

Keine Feststellung einer Amtspflichtverletzung (Verfahrensabschluss 2014)